REACH-Information
Title:ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU REACH
Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe (REACH) ist eine Verordnung der Europäischen Union, die am 1. Juni 2007 in Kraft trat. Darin sind verschiedene Maßnahmen festgelegt, welche die Verwendung bestimmter gefährlicher Chemikalien begrenzen und den Kontakt von Verbrauchern mit solchen Chemikalien regeln. Im Rahmen von REACH unterliegen in der EU tätige Unternehmen verschiedenen rechtlichen Verpflichtungen. Eine davon ist es, Fragen von Endverbrauchern zu beantworten, ob bestimmte aufgelistete Stoffe in den Produkten von Swarovski enthalten sind, und wenn dies der Fall ist, ausreichende Informationen bereitzustellen, um eine sichere Verwendung zu ermöglichen. Swarovski ist sich der verschiedenen Schritte bewusst, die zur Einhaltung von REACH unternommen werden müssen und handelt entsprechend.
INFORMATION ÜBER BESONDERS BESORGNISERREGENDE STOFFE IN ERZEUGNISSEN
Wenn ein Erzeugnis sogenannte besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern, SVHC) in einer Konzentration von mehr als 0,1 % Massenprozent enthält, kann der Verbraucher Informationen über diese Tatsache, die Bezeichnung des spezifischen SVHC sowie Informationen über die sichere Verwendung des Erzeugnisses verlangen.
Mit Ausnahme der unten unter „HINWEISE“ genannten Erzeugnisse wurde SWAROVSKI VON KEINEM UNSERER LIEFERANTEN DARAUF HINGEWIESEN, DASS IRGENDEIN BESTANDTEIL EINES ERZEUGNISSES VON SWAROVSKI SVHCs IN EINER KONZENTRATION VON MEHR ALS 0,1 % MASSENPROZENT ENTHÄLT. ALLE PRODUKTE VON SWAROVSKI DURCHLAUFEN EIN AUSREICHENDES UND STATISTISCHES PRÜFVERFAHREN, DAS BESTÄTIGT, DASS SIE KEINE SVHCs IN EINER KONZENTRATION VON ÜBER 0,1 % MASSENPROZENT ENTHALTEN.
Swarovski überprüft diese Erklärung unverzüglich bei jeder Änderung der SVHC-Liste und bei jeder neuen Information über SVHCs.
Swarovski verpflichtet sich, die Verwendung schädlicher chemischer Stoffe in allen Produkten aktiv einzuschränken. Swarovski möchte die strikte Kontrolle über die verwendeten Stoffe behalten und übernimmt daher eine Vorreiterrolle in der Branche, indem eigene strenge weltweite Standards für den Umgang mit chemischen Stoffen festlegt werden. Unser Programm mit dem Namen CLEAR und unsere Standards sind für alle unsere Produktionsstätten weltweit und alle unsere Zulieferer, die Swarovski Produkte auf der ganzen Welt herstellen, verbindlich. Die REACH-Verordnung, die wir jederzeit berücksichtigen, ist integraler Bestandteil des CLEAR-Programms.
Wenn Sie weitere Informationen benötigen, können Sie uns unter reach.info@swarovski.com kontaktieren.
INFORMATION
Gemäß Artikel 33 der REACH-Verordnung 1907/2006/EG möchten wir Sie darüber informieren, dass bestimmte Teile des Uhrwerks, die für Swarovski Uhren verwendet werden, Blei (Pb; CAS-Nr. 7439-92-1) oberhalb der SVHC-Meldegrenze von 0,1 % Massenprozent enthalten. Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch stellen die Produkte kein Gesundheitsrisiko dar.
Alle Uhren von Swarovski entsprechen der Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS). Swarovski Uhrwerke fallen unter die Ausnahmeregelung des Anhangs III der Richtlinie, Eintrag 6(c).
WEITERE INFORMATIONEN UND HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU REACH
Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe (REACH) trat am 1. Juni 2007 in Kraft. Im Rahmen von REACH unterliegen in der EU tätige Unternehmen verschiedenen rechtlichen Verpflichtungen. Eine davon ist es, ausreichende Informationen über bestimmte gefährliche Chemikalien bereitzustellen, die in den von ihnen gelieferten Produkten enthalten sind. Swarovski ist sich der verschiedenen Schritte bewusst, die zur Einhaltung von REACH unternommen werden müssen und wird entsprechend handeln.
WIE BEREITET SICH SWAROVSKI AUF REACH VOR?
Mit der Umsetzung wurde bereits Anfang 2006 begonnen, um sicherzustellen, dass Swarovski gut auf REACH vorbereitet ist. Unser Expertenteam beobachtet REACH genau und ergreift alle notwendigen Maßnahmen, um einen reibungslosen Übergang in die REACH-Ära sicherzustellen und so unnötige Unterbrechungen bei der Vermarktung und Lieferung von Erzeugnissen von Swarovski zu vermeiden.
Was sind SVHCs?
Ein besonders besorgniserregender Stoff (Substances of Very High Concern, SVHC) ist ein chemischer Stoff (oder ein Teil einer Gruppe von chemischen Stoffen), für den vorgeschlagen wurde, dass die Verwendung in der Europäischen Union gemäß der REACH-Verordnung einer Genehmigung bedarf. Die Aufnahme eines Stoffes in die Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ist der erste Schritt im Verfahren zur Beschränkung der Verwendung einer Chemikalie. Die Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe wird regelmäßig aktualisiert. Die neueste Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe nach EU-Recht ist auf der Website der ECHA veröffentlicht und kann hier eingesehen werden.
INFORMATION ÜBER BESONDERS BESORGNISERREGENDE STOFFE IN ERZEUGNISSEN Wenn ein Erzeugnis sogenannte besonders besorgniserregende Stoffe
(Substances of Very High Concern, SVHC) in einer Konzentration von mehr als 0,1 % Massenprozent enthält, muss der Lieferant des jeweiligen Erzeugnisses dem Empfänger ausreichende Informationen zur Verfügung stellen, um einen sicheren Umgang damit zu ermöglichen, darunter mindestens die Bezeichnung des im Erzeugnis enthaltenen SVHC. Eine solche Information ist kostenfrei. Im Hinblick auf Produkte von Swarovski verweisen wir auf unsere obige Erklärung.
HAT SWAROVSKI DIE STOFFE IN MEINEM PRODUKT REGISTRIERT?
Swarovski hat, soweit erforderlich, alle in der Europäischen Union hergestellten oder in die Europäische Union importierten Stoffe registriert. Bei Chemikalien und Erzeugnissen, die aus der EU stammen, ist Swarovski ein nachgeschalteter Anwender. Wir haben daher mit unseren Lieferanten Kontakt aufgenommen, um sicherzustellen, dass die wichtigsten Rohstoffe den REACH-Vorschriften entsprechen und unsere Produktionsprozesse nicht beeinträchtigt werden. Wir können jedoch nicht garantieren, dass unsere Lieferanten alle ihre Produkte registrieren und unsere Verwendungsarten berücksichtigen. Sollten Probleme in unserer Lieferkette auftreten, wird Swarovski gemeinsam mit seinen Lieferanten alles erdenkliche unternehmen, diese zu lösen, da dies im gegenseitigen Interesse aller Beteiligten ist.
WAS IST EIN NACHGESCHALTETER ANWENDER?
Ein nachgeschalteter Anwender ist jede natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Europäischen Gemeinschaft, mit Ausnahme des Herstellers oder Importeurs, die einen Stoff als solchen oder in einer Zubereitung im Rahmen ihrer industriellen oder gewerblichen Tätigkeit verwendet. Händler oder Verbraucher sind keine nachgeschalteten Anwender.
WAS SOLLTE ICH ALS NACHGESCHALTETER ANWENDER VON SWAROVSKI ERZEUGNISSEN TUN?
Die Bewertung des Risikos bei der Verwendung einer Chemikalie spielt im REACH-Konzept eine zentrale Rolle und erfordert den Austausch von Informationen zwischen Lieferanten und nachgeschaltetem Anwender. Wenn Erzeugnisse entsprechend der vorgesehenen Verwendung eingesetzt werden, hat Swarovski im Allgemeinen sehr gute Kenntnisse hinsichtlich der typischen Verwendung seiner Produkte durch seine nachgeschalteten Anwender. Auf Anfrage wird Swarovski kurzfristig alle erforderlichen Informationen von seinen nachgeschalteten Anwendern anfordern, sofern dies erforderlich sein sollte. Im Allgemeinen besteht für Sie im Moment kein unmittelbarer Handlungsbedarf.
Falls Sie unsere Erzeugnisse in einer Weise verwenden, die nicht dem entspricht, wofür sie speziell entwickelt wurden, oder in einer Weise, von der Sie vermuten, dass wir keine Kenntnis davon haben, können Sie uns dies durch Mitteilung innerhalb der Lieferkette kommunizieren.
WIE WERDEN SVHCs identifiziert?
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Identifizierung von Stoffen als besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) ein mehrstufiger Prozess ist:
Ein EU-Mitgliedsstaat erstellt ein Dokument, in dem er ausführlich begründet, warum er der Meinung ist, dass ein gefährlicher Stoff „besonders besorgniserregend“ ist. Diese Arbeiten werden in der Regel nicht öffentlich, sondern nur auf Initiative der zuständigen Behörde eines Mitgliedsstaates durchgeführt.
Die ECHA sammelt dann diese Dokumente und veröffentlicht sie auf ihrer Website als eine „Konsultation“ (siehe hier). Dies geschieht mehrmals pro Jahr. Am Ende der Konsultation wird ein Konsens darüber erzielt, ob ein bestimmter Stoff in die Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe aufgenommen werden soll oder nicht.
WO FINDE ICH DIE AKTUELLE LISTE DER SVHCs?
Die Zahl der besonders besorgniserregenden Stoffe nimmt ständig zu und wird von der ECHA veröffentlicht. Die neueste Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe nach EU-Recht wird auf der Website der ECHA veröffentlicht und kann hier eingesehen werden.